Berufsunfähigkeitsversicherung

Krankheit / Körperverletzung / Kräfteverfall
dauernde Arbeitsunfähigkeit
Umorganisationspflicht Selbständiger
BU-Rente /Dauer / Beitragsfreistellung
fehlerhafte / unvollständige Gesundheitsangaben

Versicherungsrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Sie sollten sich rechtzeitig von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden und Fehler zu vermeiden.

Rufen Sie kurzfristig an und nehmen Sie einen ersten unverbindlichen Informationstermin wahr.

03841 26560 Wismar
0451 1216 1899 Lübeck

Arbeit und Brot

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist häufig Zusatzversicherung zur Lebens- versicherung. Prämienverzug oder Ruhendstellung der Lebensversicherung können daher auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

Im Falle von Berufsunfähigkeit kommt es neben der monatlichen Rente auch zur Beitragsfreistellung. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind keine Prämien mehr zu zahlen. Als Zusatzvericherung zur Lebensversicherung entfällt auch die Zahlung für die Lebensversicherung.

Berufsunfähigkeit wird sehr häufig von der Versicherung bestritten. Denn es geht um Zahlungsrückstände der Versicherung für Monate oder sogar Jahre, um die Beitragsfreistellung und damit um die Rückerstattung von Versicherungsprämien für Monate oder sogar Jahre, die eigentlich nicht hätten gezahlt werden müssen, und natürlich um die zukünftige monatliche Rente bis zum Ende der Laufzeit.

Es gilt das Antragsprinzip. Leistungen gibt es in der Regel nur ab Antragstellung, nicht ohne Weiteres ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Ausgewählte Probleme


Die Berufunfähigkeit dreht sich um ein wesentliches Problem. Zu welchem Anteil kann die bisherige Berufstätigkeit bei Eintritt des Schadensfalls nicht mehr ausgeübt werden und welche Alternativen hat der Ver- sicherungsnehmer?

1. Der Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung

Voraussetzung der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ist eine körperliche oder psychische Krankheit des Versicherungsnehmers, eine entsprechende Körperverletzung, ein Kräfteverfall im Sinne des Nachlassens der Belastbarkeit oder die Pflegebedürftigkeit.

Berufsunfähigkeit beschränkt sich nicht auf die medizinische Situation. Immer sind díe Beeinträchtigungen auf den konkreten Beruf zu prüfen. Deshalb ist es erforderlich, einen typischen Arbeitstagablauf mit einer konkreten Arbeitsbeschreibung darzustellen. Einzelne Teiltätigkeiten sind nach ihrer Zeitdauer in Relation zum gesamten Tagesablauf zu stellen.

Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall führen nur dann zu einer Berufsunfähigkeit, wenn es sich um eine dauernde Beeinträchtigung handelt. Erforderlich ist eine entsprechende medizinische Prognose; und zwar regelmäßig innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der Versicherungsnehmer unter Umständen verpflichtet, sich einer erfolgversprechenden ärztlichen Behandlung, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist, zu unterziehen.

Der bedingungsgemäße Grad der Berufsunfähigkeit lässt sich in der Regel durch die Feststellung bestimmen, welche Tätigkeiten mit welchem zeitlichen Anteil unzumutbar sind. Sodann sind die unzumutbaren Tätigkeiten mit den noch zumutbaren Tätigkeiten in Beziehung zu stellen. Der Anteil der unzumutbaren Tätigkeit muss mindestens 50 % betragen. Aber Arbeitszeit ist nicht alles. Führt die Unfähigkeit zu einzelnen Arbeitsschritten dazu, dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht möglich ist, ist im Einzelfall auch eine Berufsunfähigkeit unterhalb der Grenze von 50% möglich.

2. Die Umorganisationspflicht

Selbständige trifft unter Umständen die Verpflichtung zur Umorganisation der selbständigen Tätigkeit bzw. des Betriebs. Hier ist insbesondere an die Verlagerung körperlicher Arbeit auf Mitarbeiter und die vermehrte Übernahme von kaufmännischen bzw. administrativen Tätigkeiten zu denken.

Auch dieser Bereich ist sehr stark von Rechtsprechung geprägt. Jeder Fall führt zu besonderen Problemen, die nur im Einzelfall bearbeitet und gelöst werden können.

3. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Weiteres Standardproblem der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten durch den Versicherungsnehmer. Dabei handelt es sich in der Regel um fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand der versicherten Person vor Abschluß des Versicherungsvertrages.

Berufsunfähigkeit ist ein stark umstrittener Bereich des Versicherungsrechts. Jeder Fall ist anders gestaltet. Lassen Sie sich beraten. Vermeiden Sie vorschnelle Angaben gegenüber der Versicherung.


Ihr hbkk Team