Fachanwalt ?

Vorurteil: Fachanwalt für Medizinrecht

Der Fachanwalt für Medizinrecht ist kein Patientenanwalt.

Seit Einführung des Fachanwaltes für Medizinrecht glauben geschädigte Patienten zunehmend, dass sie nur von einen Fachanwalt für Medzinrecht erfolgreich vertreten werden können. Das ist falsch. Im Rahmen der Fachanwaltsausbildung ist die zivilrechtliche Haftung des Arztes nur ein relativ kleiner Aspekt.

Man muss kein Fachanwalt für Medizinrecht sein, um geschädigte Patienten im Bereich der zivilrechtlichen Haftung des Arztes bzw. im Arzthaftungsrecht zu vertreten. Behandlungsfehler gibt es seit es Ärzte gibt. Rechtsanwälte, die im Arzthaftungsrecht tätig sind, gibt es seit Jahrzehnten. Der Fachanwalt für Medizinrecht ist erst im November 2004 eingeführt worden.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Medzinrecht umfaßt außer dem Recht der medizinischen Behandlung auch das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung, das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht, die Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung, Vergütungsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht, Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts, Grundzüge des Apothekenrechts Gegenstand der Ausbildung. Die Ausbildung ist daher stark auf die Beratung von Ärzten und Krankenhäusern ausgerichtet.

Tatsächlich stehen Fachanwälte für Medizinrecht aufgrund ihrer Ausbildung gemäß Fachanwaltsordnung eher im Lager der Ärzte.

Rechtsanwalt Dirk Heinemann ist seit ca. 15 Jahren ausschließlich für Patienten im Arzthaftungsrecht tätig.