Arbeitsrecht
Kündigung, Klage, Abfindung
Änderungskündigung
Aufhebungsvertrag
Befristung, Entfristungsklage
Mobbing und Schmerzensgeld
(Un)gleichbehandlung und Schadensersatz
Mindestlohn, Tariflohn
Zulagen, Provisionen, Tantiemen
Urlaub, Urlaubsgeld, Abgeltung
Zeugnis
Im Arbeitsrecht gelten viele recht kurze Fristen. Falls Sie diese Fristen versäumen, können Sie sich in der Regel nicht mehr gegen die Beendigung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses wehren oder Bezahlung usw. verlangen. Sie sollten sich rechtzeitig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden und Fehler zu vermeiden.
Rufen Sie kurzfristig an und nehmen Sie einen ersten unverbindlichen Informationstermin wahr.
03841 26560 Wismar
0451 1216 1899 Lübeck
Alltägliche Beschäftigung
Das Arbeitsrecht unfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie das Kollektivarbeitsrecht im Verhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien bzw. Betriebs- und Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Das Arbeitsrecht ist durch eine Vielfalt von Rechtsquellen bestimmt. Neben dem weit verzweigten Gesetzesrecht bestimmen Kollektiv- und Individualverträge den Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ergänzt durch betriebliche Übungen, den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das Verhältnis dieser Regelungen zueinander ist dabei nicht immer leicht auszumachen. Erschwerend tritt hinzu, dass ebenfalls der Rechtsprechung im Arbeitsrecht eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Die Vielfalt der einwirkenden Normen zwingt dazu, ihr Verhältnis zueinander zu bestimmen. So ist es problematisch, wenn zwei oder mehrere der Rechtsquellen dieselbe Angelegenheit regeln und es so zu Überschneidungen kommt.
Aus diesem Grund gibt es die sog. Normenhierarchie im Arbeitsrecht. Nach dem sog. Vorrangprinzip verdrängen ranghöhere Normen dieser Hierarchie die nachfolgenden Normen. Im Übrigen gilt das Günstigkeitsprinzip, wonach rangniedere Normen günstigere Regelungen für den Arbeitnehmer enthalten können und daher anzuwenden sind.
An der Spitze dieser Hierarchie steht der EG-Vertrag, dann das Grundgesetz, Bundesgesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, der Arbeitsvertrag und sodann die im Betrieb üblichen Regelungen.
Rechtsanwalt Dirk Heinemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV.
Auf folgenden Seiten erhalten Sie zu den wichtigsten Bereichen des Arbeitsrechts kurze Informationen zu den Standardproblemen.
Ihr hbkk Team