Versicherungsrecht

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Versicherungsrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Sie sollten sich rechtzeitig von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden und Fehler zu vermeiden.

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Versicherung - was ist das?

Versicherung ist etwas Besonderes. In vielen Bereichen des täglichen Lebens erfolgt die Durchführung eines Vertrages auf Grundlage allgemeiner Geschäftsbedingungen. Am Ende erhalten Sie das Produkt oder die Dienstleistung des Verwenders. Bei einer Versicherung sind ausschließlich die Geschäfts- bzw. die Versicherungsbedingungen das Produkt. Mehr erhalten Sie bei Abschluss einer Versicherung nicht.

Die Versicherungsbedingungen sind oft unverständlich formuliert oder in sich unstrukturiert. Oft bemerken Sie nicht, in welchem Fall die Versicherung nicht schützt. Viele Versicherungsnehmer verstehen die Versicherungsbedingungen nicht und verlassen sich auf den Versicherungsvermittler.

So ist Ärger vorprogrammiert, falls der Versicherungsnehmer falsch beraten worden ist oder sich im Schadensfall nicht genau an die Versicherungsbedingungen hält.

Davor sollen besondere Informationspflichten des Versicherers schützen, die Anfang 2008 mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und weiteren Vorschriften eingeführt worden sind. Die Beratung des Versicherungsnehmers und deren Dokumentation sind vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer kann nach ausdrücklichem Hinweis auf die Beratung und Dokumentation und die damit verbundenen Nachteile verzichten. Besondere Informationspflichten bestehen vor Abschluss einer Personenversicherung (Leben, Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit). Ist der Versicherungsnehmer ein Verbraucher (in der Regel Privatpersonen) ist ihm ein sog. Produktinformationsblatt auszuhändigen, auf dem die wichtigsten Inhalte und Regelungen der Versicherung zusammengefasst sind. Wird dagegen verstoßen, kann der Versicherungsnehmer den Abschluss der Versicherung widerrufen; und zwar ohne dass eine Frist einzuhalten ist, sog. ewiges Widerrufsrecht.

Diese Angaben sind nicht abschließend. Versicherungsrecht ist ein sehr umfangsreiches Rechtsgebiet. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten und vermeiden Sie vorschnelle Angaben gegenüber der Versicherung. Häufig gibt es Möglichkeiten, Ihnen zu der Versicherungsleistung zu verhelfen.

Standardproblem im gesamten Versicherungsrecht sind alte Versicherungsbedingungen, die nicht an die Gesetzeslage seit dem 1.1.2008 angepasst worden sind. Bestimmte Versicherungsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von Vorschriften im neuen VVG abweichen. Bei Verstoß gelten die alten Versicherungsbedingungen nicht und der Versicherungsnehmer kann die Versicherungsleistung beanspruchen, die er nach alten Versicherungsbedingungen eigentlich nicht erhalten könnte.

Weiteres Standardproblem ist die Inhaltskontrolle von Versicherungs- bedingungen. Sie können wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften zu allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Außerdem der Prämienverzug.

Rechtanwalt Dirk Heinemann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV.

Auf folgenden Seiten erhalten Sie zu den wichtigsten Versicherungszweigen kurze Informationen zu den Standardproblemen.

Summe und Schaden

Im Bereich des Versicherungswesens unterscheidet man zwischen der Summen- und der Schadenversicherung.

Bei der Summenversicherung ist die Leistung des Versicherungsunternehmens in seiner Höhe genau festgelegt (vertraglich geregelt). Tritt ein Versicherungsfall ein, so leistet der Versicherer Zahlungen in Höhe der vereinbarten Summe, z.B. bei Lebensversicherungen oder Unfall- versicherungen.

Anders bei den Schadenversicherungen. Hier ist die Versicherungsleistung auf dreifache Weise begrenzt, nämlich durch die Versicherungssumme (maximale Leistung), den Versicherungswert (Neuwert oder Zeitwert) und der Schadenshöhe. Die Versicherungsleistung richtet sich in erster Linie nach der Höhe des entstandenen Schadens. Zu den Schadenversicherungen zählen zum Beispiel alle Sachversicherungen und die Haftpflichtversicherung.

Leistet der Versicherer, geht der Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über (Ausnahme ist das sog. Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers). Er wird versuchen, Ersatz vom Schädiger zu erhalten (Ausnahme ist das sog. Familienprivileg).


Ihr hbkk Team