Personenversicherung

Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
private Krankenversicherung


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Leben, Beruf, Unfall und Krankheit

Personenversicherungen sind vor allem die Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung.

Außerdem die private Krankenversicherung bzw. Krankheitskosten- versicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldver- sicherung und Pflegeversicherung sowie die Reiserücktrittsversicherung.

Gegenstand der Versicherung ist das Leben einer Person oder deren Gesundheit.

Standardproblem in der Personenversicherung ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten durch den Versicherungsnehmer. Dabei handelt es sich in der Regel um fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand der versicherten Person vor Abschluß des Versicherungsvertrages. Das Risiko ist das Leben einer Person oder deren Gesundheit. Der Versicherer muss sich darauf verlassen können, dass die Angaben des Versicherungsnehmers wahrheitsgemäß sind. Andernfalls entspricht das Risiko nicht den Angaben des Versicherungsnehmers, sondern ist aus Sicht des Versicherers wesentlich höher.

Die Rechtsfolgen sind davon abhängig, ob die Verletzung der Anzeigepflicht fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich oder sogar absichtlich erfolgt ist.

Der Versicherer kann den Vertrag kündigen, zurücktreten und bei Arglist zusätzlich anfechten. Unter Umständen ist das Risiko nicht mehr versichert. Insbesondere in der krankenversicherung können erhebliche Kosten auf den Versicherungsnehmer zukommen.

Zu diesem Bereich gibt es eine außerordentlich umfangreiche Rechtsprechnung, weil das Problem seit Jahrzehnten Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist. Jeder Fall ist etwas anders. Auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsvermittlers ist ein wichtiger Aspekt.

Lassen Sie sich beraten. Vermeiden Sie vorschnelle Angaben gegenüber der Versicherung.


Ihr hbkk Team


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