Schadensrecht |
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Sach-/Personen- /Vermögensschaden |
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Alle machen Schadensrecht, aber wenige machen es richtig. Sie sollten sich rechtzeitig von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden und Fehler zu vermeiden. |
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03841 26560 Wismar |
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Sachschaden / Personenschaden / Vermögensschaden
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Das Schadensrecht spielt in vielen Rechtsgebieten eine wichtige Rolle. Zum Beispiel bei Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung von Verträgen. Oder im Arbeitsrecht, wenn sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen. |
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TIP: Ausfallversicherung
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Wenn Sie selbst eine private Haftpflichtversicherung haben, schließen Sie dazu zusätzlich eine sog. (Forderungs)Ausfallversicherung für wenige Euro im Jahr ab. Wenn Sie geschädigt werden und der Schädiger kann nicht zahlen, springt die Ausfallversicherung ein und erstattet Ihnen den Schaden. Allerdings muss erst ein Urteil gegen den Schädiger vorliegen und in der Regel drei erfolglose Vollstreckungsversuche. |
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Erwerbsschaden
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Ist die Gesundheit einer Person dauerhaft geschädigt worden, kommt es wegen beruflicher Einschränkungen häufig zum Erwerbsschaden. Der Geschädigte ist so zu stellen wie ohne den gesundheitlichen Schaden. Kann nicht mehr oder nicht mehr voll gearbeitet werden, wird auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und der Geschädigte erhält weniger Altersrente. Auch dieser Schaden ist zu erstatten. |
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Haushaltsführungsschaden
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Entsprechendes gilt für den ganzen oder teilweisen Ausfall im Haushalt. Der sog. Haushaltsführungsschaden hängt von der Art und Größe des Haushalts, der Anzahl der Personen, Haustieren und ggf. Nutztieren (z.B. Bauernhof, Reiterhof usw.) ab. Dann ist zu prüfen, was der Geschädigte vor Schadenseintritt konkret im Haushalt erledigt hat und mit welchen Arbeiten er nun wieviele Stunden in der Woche ausfällt. Springen Familienmitglieder ein, wird der Schaden fiktiv abgerechnet. Der Geschädigte erhält in diesem fall Schadensersatz in Höhe des unterstellten Nettostundenlohns einer Haushaltshilfe. Oder es wird tatsächlich eine Haushaltshilfe eingestellt, deren Bruttoeinkommen zu erstatten ist. |
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Unterhaltsschaden
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Fällt der Geschädigte beruflich teilweise oder voll aus oder verstirbt er an den Folgen der Schädigung, haben die Hinterbliebenen einen Unterhaltsschaden, der ebenfalls durch monatliche Schadensersatzrenten auszugleichen ist. |
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Kapitalisierung
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Häufig wollen Versicherungen des Schädigers den Vorgang beenden und bieten eine Kapitalisierung der Schadensersatzrenten an. Statt der Schadensersatzrente soll ein Gesamtbetrag den Geschädigten in die Lage versetzen, monatlich die Schadensersatzrente bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Eintritt in Altersrente, statistische Lebenserwartung) zu erhalten. Hier werden im Rahmen der Berechnung häufig fatale Fehler gemacht, indem mit zu hohen Zinsen und ohne Dynamisierung, also Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten, gerechnet wird. Die fehlerhafte Berechnung kann leicht mehrere zehntausend Euro wert sein. |
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Verjährung
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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt, falls nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte bzw. Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 BGB). |
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