Aufhebungsvertrag |
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Beendigung Arbeitsvertrag |
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Vorsicht: in der Regel sollte kein Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Beratung und Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen (Sperrzeit und Dauer Arbeitlosengeld) geschlossen werden. |
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03841 26560 Wismar |
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Gemeinsames Ende
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Die einvernehmliche Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses ist ein Vertrag, mit dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden. |
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Anfechtung
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Ist der Arbeitnehmer bei Abgabe seiner Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Irrtum, ist er getäuscht oder unter Druck gesetzt bzw. bedroht worden, kann die Erklärung angefochten werden. Hier sind teilweise kurze Fristen zu beachten. |
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